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Planungsverband

Der Planungsverband Berzdorfer See

 

Aufgabengebiet

Der Verband hat die Aufgabe, die planerischen Voraussetzungen zur Schaffung eines Tourismus- und Feriengebietes mit tourismusrelevanten Einrichtungen zu schaffen. Er zeichnet vor allem für die Bauleitplanung verantwortlich. Darüber hinaus initiiert und koordiniert er in enger Zusammenarbeit mit der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) sowie weiteren Partnern und Akteuren Maßnahmen, die der Nachnutzungen des Tagebaus als Ferien-, Tourismus- und Erholungsgebiet dienen. Der Planungsverband ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Entwicklung des Berzdorfer See.

Der Planungsverband unterhält keine eigene Geschäftsstelle und verfügt über kein eigenes Personal. Im gegenseitigen Einvernehmen wird auf vertraglicher Grundlage die geschäftsführenden Tätigkeiten des Planungsverbandes von der Verwaltung der Großen Kreisstadt Görlitz wahrgenommen. Der Planungsverband betreut keine Investoren.

Mitglieder des Planungsverbandes

Der Planungsverband Berzdorfer See besteht aus den drei Mitgliedern:

  • Große Kreisstadt Görlitz
  • Gemeinde Schönau-Berzdorf
  • Gemeinde Markersdorf

 

Verbandssatzung des Planungsverbandes "Berzdorfer See"

Kontakt:

Ansprechpartnerin für
Investoren und touristische Entwicklung ist:

Eva Wittig
Telefon: +49 (0)3581 475741
E-Mail: see@europastadt-goerlitz.de

Personalaufstellung des Planungsverbandes

Gemäß der Festlegung in der Satzung des Planungsverbandes in § 7 und § 15 werden die Mitglieder des Planungsverbandes vertreten durch

  • den Oberbürgermeister bzw. den jeweiligen Bürgermeister
  • aus den Reihen des Stadt- bzw. Gemeinderates gewählte Vertreter 

An der Entwicklung des ehemaligen Braunkohlentagebaus zu einem attraktiven Tourismus- und Feriengebiet sind die unterschiedlichsten Behörden, Institutionen und Interessenvertretungen beteiligt. Deshalb beschloss der Planungsverband bereits 1995, weitere Fachkompetenz zu den Verbandsversammlungen beratend hinzu zu ziehen. Jedes beratende Mitglied entsendet einen Vertreter. Die jeweiligen Vertreter besitzen zwar kein Stimmrecht, sie können jedoch mit dem ihnen zustehenden Rederecht die Entscheidungsfindung fach- und sachkompetent bereichern.

Vertreter der beratenden Institutionen und Interessenvertretungen:

  • Europastadt Görlitz-Zgorzelec GmbH
  • Kreisforstamt
  • Koordinierungskreis Wassersport
  • Landkreises Görlitz
  • LMBV
  • Regionale Planungsstelle Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien
  • Tourismusverein Görlitz e. V.
  • Verein Oberlausitzer Bergleute e. V.
  • die Ortsvorsteher der Ortsteile Hagenwerder/Tauchritz, Kunnerwitz und Jauernick-Buschbach,
    (Auf die namentliche Nennung der jeweiligen Vertreter wird verzichtet.)
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